wird analysiert, inwieweit
in Bezug auf in der Union ansässige Unternehmen der Gruppe die Abwicklungsinstrumente in koordinierter Weise angewandt und die Abwicklungsbefugnisse in
koordinierter Weise ausgeübt werden könnten — unter anderem durch Maßnahmen zur Erleichterung des Erwerbs der Gruppe als Ganzes, bestimmter abgegrenzter Geschäftsbereiche oder -tätigkeiten, die von mehreren Unternehmen der Gruppe erbracht
werden, oder bestimmter Unternehmen der Gruppe durch einen Dritten —, und
werden ...[+++] etwaige Hindernisse für eine koordinierte Abwicklung aufgezeigt,