Sie darf jedoch auch nicht s
chöngefärbt werden: Werbung kann auch unlautere Praktiken umfassen, in öffentliche Räume, z. B. durch Werbetafeln, und in die Privat
sphäre, z. B. durch unerwünschte E-Mails, eindringen, sich auf schutzbedürftige Personen wie Kinder und überschuldete Personen ausrichten, potenzielle Barrieren für den Zugang zum Binnenmarkt bei zu hohen erforderlichen Werbeausgaben schaffen, den Binnenmarkt verzerren, indem Verbraucher dazu geb
racht werden, Waren oder ...[+++] Dienstleistungen zu erwerben, die sie normalerweise nicht gekauft hätten, und riesige Verluste verursachen.