N. in der Erwägung, dass in einer Untersuchung der Gemeinsamen Forschungsstelle der Kommission aus dem Jahr 2011 die Schlussfolgerung gezogen wurde, dass mit portablen Emissions
messsystemen (PEMS) ermittelte NOx-Emissionen von Dieselfahrzeugen erheblich über den nach Euro 3 bis 5 geltenden Emissionsgrenzwerten liegen und die durchschnittlichen NOx-Emissionen den Grenzwert im Fall ganzer Testreihen um das Zwei- bis Vierfache und bei Einzeltests bis um das 14fache überschreiten; in der Erwägung, das
s in einem weiteren Bericht der Gemeinsamen For ...[+++]schungsstelle aus dem Jahr 2013 die Schlussfolgerung gezogen wird, dass bei Euro-6-Fahrzeugen möglicherweise sogar die für Euro-5-Fahrzeuge geltenden Emissionsgrenzwerte überschritten werden; in der Erwägung, dass unabhängigen Untersuchungen von 2014 zufolge die NOx-Emissionen getesteter Dieselfahrzeuge im Straßenverkehr im Durchschnitt siebenmal höher sind als die nach Euro 6 geltenden Grenzwerte;