In den Fällen, in denen für Flugsiche
rungsorganisationen unabhängige Rechnungsprüfungen vorgeschrieben sind, sollten die Kontrollen der amtlich
en Rechnungsprüfungsbehörden der Mitgliedstaaten, in denen die betreffenden Dienste durch die V
erwaltung oder eine öffentliche Stelle erbracht werden, die der Aufsicht der genannten Behörden unterliegen, als unabhängige Rechnungsprüfungen anerkannt werden, und zwar unabhängig davon, ob die i
...[+++]n diesem Rahmen erstellten Prüfungsberichte veröffentlicht werden oder nicht.