37. bekräftigt, dass beim Thema "bes
sere Rechtsetzung", unabhängige Folgenabschätzung, die korrekte Anwendung und Überwachung des Gemeinschaftsrechts sowie die Berichterstattung da
rüber Vorrang haben sollten; ist jedoch der Auffassung, dass die Kommission die zentrale Aufgabe hat, den Mitgliedstaaten dabei zu helfen, dieses Ziel zu erreichen; betont, dass das Europäische Parlament stärker in die Überwachung der Anwendung der gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften einbezogen werden sollte, und unterstreicht die Notwendigkeit einer eng
...[+++]eren interinstitutionellen Zusammenarbeit bezüglich der Komitologieverfahren;