Die Vorzugsregel sieht vor, dass im Falle von Kandidaten männli
chen und weiblichen Geschlechts mit gleicher Qualifikation dem Kandidaten des unterrepräsentierten Geschlechts Vorrang einzuräume
n ist, es sei denn, eine objektive Beurteilung, bei der alle die einzelnen Kandidaten bet
reffenden Kriterien berücksichtigt werden, hat ergeben, dass spezifische Kriterien zugunsten des Kandidaten des anderen Geschlechts ü
...[+++]berwiegen.