(9) Die im 6. UAP geforderte, wirkungsvolle Entwicklung u
nd Durchführung der Umweltpolitik kann nur durch folgende Maßnahmen verwirklicht werden: Förderung v
orbildlicher Praxis oder von Demonstrationsmaßnahmen und -projekten zur Entwicklung oder Durchführung der Umweltpolitik der Gemeinschaft, Demonstration innovativer politischer Konzepte, Technologien, Methoden und Instrumente, Konsolidierung der Wissensbasis, Aufbau von Durchführungskapazitäten, Förderung guter Verwaltungspraxis, Unterstützung der Vernetzung, des gegenseitigen Lern
...[+++]ens und des Austauschs vorbildlicher Praktiken und Verbesserung der Verbreitung von Informationen sowie Sensibilisierung und Kommunikation.