(b) die Vorsch
riften, die sie zur Umsetzung dieser Richtlinie verabschieden, nicht durch eine besondere Gestaltung der Verträge in einer Weise umgangen werden können, durch die Verbrauch
ern der durch diese Richtlinie gewährte Schutz entzogen wird , insbesondere durch die Einbeziehung von Kreditverträgen, die in den Geltungsbereich
dieser Richtlinie fallen, in Kreditverträge, deren Eig
enart oder Zweck es erlauben ...[+++] würde, sie der Anwendung dieser Vorschriften zu entziehen.