Roaminganbieter dürfen ihren Roamingkunden ab dem 15. Dezember 2015 für d
ie Abwicklung eines abgehenden oder ankommenden regulierten
Roaminganrufs in einem beliebigen Mitgliedstaat, für die Abwicklun
g einer versendeten regulierten SMS- oder MMS-Roamingnachricht
oder für die Nutzung regulierter Datenroamingdienste im Vergleich mit den Entgelten für inländisc
he Mobilfunkdienste keine ...[+++] zusätzlichen Entgelte oder allgemeinen Entgelte für den Zugriff über Endgeräte oder die Nutzung von Dienstleistungen im Ausland berechnen.„