20. ersucht die Türkei nochmals, unverzüglich die ausstehenden Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte umzusetzen, und weist darauf hin, dass für eine unverbindliche Haltung und eine eigene Auslegung kein Spielraum vorhanden ist; ist erfreut über die Zahlung einer angemessenen Entschädigung in der langwierigen Loizidou-Rechtssache und ford
ert die Türkei auf, unverzüglich das erste Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (1996) in diesem Fall umzusetzen und Titina Loizidou sowie a
...[+++]llen anderen Vertriebenen im Rahmen einer friedlichen Lösung den uneingeschränkten Genuss ihrer Eigentumsrechte wieder zu gewährleisten;