in der Erwägung, dass trotz breit gefächerter Kritik der Zivilgesellschaft und der internationalen Gemeinschaft das Gesetz übe
r Vereinigungen und nichtstaatliche Organisationen in Kraft getreten ist, auf dessen Grundlage die Staatsorgane befugt sind, nach eigenem Erm
essen Menschenrechtsorganisationen zu schließen und deren Gründung zu verhindern, und dass dieses Gesetz bereits insofern abschreckende Wirkung gezeitigt hat, als Menschenrechtsverfechter in Kambodscha nicht t
ätig werden und die Tätigkeit ...[+++] der Zivilgesellschaft behindert wird.