In Bezug auf Auswahlverfahren für spezielle Berufsausbildungen, die Voraussetzung für die Besetzung von Stellen in einem bestimmten Tätigkeitsbereich des öf
fentlichen Dienstes sind, hat der EuGH entschieden, dass Wanderarbeitnehmer, die auf dem betreffenden Gebiet voll qualifiziert
sind, aufgrund ihrer vorangegangenen Ausbildung und
Berufserfahrung in ihrem Herkunftsland von der Teilnahme an der betreffenden Berufsausbildung
freigestellt ...[+++]werden müssen[61].