69. hebt hervor, dass diese Ermittlungen nur Aufschluss über eine sehr kleine
Stichprobe einiger typischer Praktiken geben, die die steuerbaren Gewinne beeinflussen, welche den Tochtergesellschaften einiger multinationaler Unternehmen mittels Verrechnungspreisen zugewiesen werden; ist besorgt, dass die zuständigen Dienststellen der Kommission aufgrund ihrer derzeitigen Ressourcenausstattung nur eingeschränkt in der Lage sein könnten, eine wesentliche größere Zahl von Fällen zu bearbeiten und systematisch zu prüfen, um weitere, nicht nur auf der Verrechnungspreisgestaltung beruhende Körperschaftsteuerpraktiken aufzudecken, die den Beihil
...[+++]fevorschriften zuwiderlaufen;