41. fordert weitere Anstrengungen, um die Maßnahmen zur Entwicklungsförderung im Rahmen der EU-Migrationspolitik kohärente
r zu gestalten, und tritt dafür ein, die öffentliche Entwicklungshilfe nicht für Maßnahmen heranzuziehen, die darauf abzielen, von Migration abzuschrecken und si
e einzudämmen, wenn dabei die Menschenrechte der Migranten verletzt werden; ist der Ansicht, dass die öffentliche Entwicklungshilfe jedoch zur Förderung einer wirksamen Entwicklung eingesetzt werden sollte, wodurch die aufgrund von Armut, politischer Insta
...[+++]bilität und politischer Unterdrückung verursachte Migration verringert würde;