Darüber hinaus träg
t die größtmögliche Transparenz der Unternehmensstrukturen und der internen Regeln, die sowohl in Artikel 10 des Richtlinienvorschlags als auch in dem parallelen – derzeit ebenfalls im Parlament und im Rat behandelten – Richtlinienvorschlag zur Transparenz börsennotierter Unt
ernehmen vorgesehen sind, dafür Sorge, dass Unternehmen, die Artikel 9 und 11, d. h. die herausragenden Artikel, vollkomm
en akzeptieren, die eindeutig identifizierbaren, ...[+++]wirklich europäischen sind.