(19) Den Mitgliedstaaten sollte die Möglichkeit
eingeräumt werden, eine Frist festzusetzen, innerhalb deren die Verbraucher den Verkäufer über Vertragswidrigkeiten unterrichten müssen. Die Mitgliedstaaten können ein höheres Niveau des Verbraucherschutzes gewährleisten, indem sie keine derartige Verpflic
htung einführen. In jedem Fall sollten die Verbraucher für die Unterrichtung des Verkäufers über das Vorliegen einer Vertragswidrigkeit überalI in der Gemeinschaft über einen Zeitraum von mindestens zwei Monaten ver
...[+++]fügen.