Ich glaube, die Erörterung der Frage der Transparenz im Bereich der öffentlichen Auftragsvergabe und der staatlichen V
erteidigung ist ein Thema, das die europäische Wirtschaft generell beschäftigt, doch ich werde die Erklärun
g des Kommissars im Gedächtnis behalten, dass er die Ausnahmeregelungen von Artikel 296 EG-Vertrag auf der Grundlage der einschlägigen Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs genauer definieren wird, und zwar insbesondere was das Stadium des Verfahrens betrifft, in dessen Verlauf öffentliche Aufträge für militä
...[+++]rische Ausrüstungen vergeben werden.