- im vorliegenden Fall die Wallonische Region nicht den geringsten zwingenden Grund des Allgemeininteresses angeführt hat, und das Bemühen der Behörden sich auf
die Abänderung des Textes, damit er nicht länger zu unterschiedlichen Auslegungen führt (sic ), und
auf das Durchführen einiger Anpassungen beschränkt, wobei das Gerichtsverfahren, das sich auf die Anwendung des durch das Dekret vom 1. April 2004 abgeänderten Dekrets bezieht und an dem die Wallonische Region als Pa
rtei beteiligt war, noch ...[+++] laufend war?