Ohne der Frage auf den Grund zu gehen, inwieweit die Agentur die Mitgliedstaaten auf diesem Gebiet ersetzen kann – da die Agentur nur das Recht hat, „technische Ausrüstungsgegens
tände“ zu erwerben, tendiert unser Ausschuss zu der Auffassung, dass es eher den Mitgliedstaaten obliegt, der Agentur materielle und personelle Ressourcen zur Verfügung zu stellen –, möchte ich Ihre Aufmerksamkeit doch darauf lenken, dass jede mögliche Änderung „der Größenordnung des FRONTEX-Haushalts“ eine Entscheidung darstellt, die nicht allein von den Mitgliedstaaten getroffen werden kann, sondern in den ausschließlichen Zuständigkeitsbereich der Haushaltsbeh
...[+++]örde – und damit auch in denjenigen des Europäischen Parlaments – fällt.