21. weist darauf hin, dass die Streitigkeiten betreffend Icesave noch nicht beigelegt sind; betont, dass die Icesave-Problematik außerhalb der Beitrittsverhandlungen gelöst werden muss und nicht zu einem Hindernis in Islands Beitrittprozess werden darf; nimmt den Beschluss der EFTA-Überwachungsbehörde, die Rechtssache „Icesave“ an das Gericht des EWR zu verweisen, und das Urteil des isländischen Obersten Gerichtshofs, mit dem das Notstandsgesetz vom 6. Oktober 2008 bestätigt wurde, zur Kenntnis; würdigt, dass sich die isländischen Staatsorgane kontinuierlich für die Beilegung dieser Streitigkeiten einsetzen, und
begrüßt die ersten Teilzahlungen an vorrangige Gläubiger ...[+++] im Zusammenhang mit der Abwicklung der Landsbanki Íslands hf, bei denen es sich Schätzungen zufolge um nahezu ein Drittel der anerkannten vorrangigen Ansprüche handelt;