29. vertritt die Ansicht, daß die beste Lösung für das Besteuerungsproblem das Modell darstellt, das sich auf die Besteuerung in der Leistungsphase der Altersversorgung (nachgelagerte Besteuerung) stützt, während die Beiträge zu der Altersversorgung und die Erlöse daraus steuerbefreit sind (EET-Modell), und fordert die Mitgliedstaaten auf, Lösungen zu finden, die es ermöglichen, eine nachgelagerte Besteuerung von Altersversorgungsleistungen im Binnenmarkt durchzusetzen, um auch steuerlich von den langfristigen Wachstumseffekten zu profitieren, um aber
vor allem auch die teilweise immer noch bestehende Doppelbesteuerung von Altersversorgu
...[+++]ngsleistungen zu beseitigen;