c)Die Verwahrstelle ist bei der Auswahl und Bestellung ein
es Dritten, dem sie Teile ihrer Aufgaben übertragen möchte, mit der gebotenen Sachkenntnis, Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit vorgegangen und geht weiterhin bei der laufenden Kontrolle und regelmäßigen Überprüfung von Dritten, denen sie Teile
ihrer Aufgaben übertragen hat, und von Vereinbarungen des Dritten hinsichtlich d
er ihm übertragenen Aufgaben mit der gebotenen Sachkenntnis, Sorgfalt und Gew
...[+++]issenhaftigkeit vor, und