44. betrachtet die Umsetzung als einen ent
scheidenden Aspekt, wenn es gilt, das Potenzial des Prozesses der allgemeinen regelmäßigen Überprüfung auszuschöpfen; betont daher erneut, dass die Kommission und
die Mitgliedstaaten technische Hilfe leisten müssen, um die Staaten, die überprüft werden, bei der Umsetzung
der Empfehlungen zu unterstützen; legt den Staaten nahe, aktualisierte Halbzeitberichte vorzulegen, um zu einer wirkung
...[+++]svolleren Umsetzung beizutragen;