Der Standpunkt der Europäischen Union im Nahrungsmittelhilfe-Aussc
huss besteht darin, dass eine Verlängerung des Nahrungsmittelhilfe-Übereinkommens von 1999 um ein weiteres Jahr, d.h. bis zum 30. Juni 2011, befürwortet wird, sofern die Mitglieder des Nahrungsmittelhilfe-Ausschusses bei ihren Diskussionen über die Zukunft des Nahrungsmittelhilfe-Übereinkommens vo
n 1999 bis zur 102. Tagung des Nahrungsmittelhilfe-Ausschusses am 4. Juni 2010 deutliche Fortschritte erzielt haben (d.h. es kann davon ausgegangen werden, dass die Neuaushan
...[+++]dlung des Nahrungsmittelhilfe-Übereinkommens von 1999/Aushandlung eines künftigen Übereinkommens im Laufe des Jahres 2010 beginnt).