3. ist der Ansicht, dass es bis zu dieser Entwicklung dringend erf
orderlich ist, eine kohärente politische Strategie im Hinblick auf die Anwendung strafrechtlicher Sanktionen im europäischen Recht festzulegen; verweist darauf, dass die angenommenen strafrechtlichen Vorschriften unabhängig von der Rechtsgrundlage oder der „Säule“, auf der sie begründet sind, auch unt
ereinander kohärent sein müssen; bedauert im Übrigen, dass letztlich die europäischen Bürger Opfer des derzeit in diesen Bereichen zwischen der Gemeinschaft und der Union
...[+++] herrschenden Dualismus sind;