Im Hinblick auf die vollständige Öffnung des Personenverkehrsmarkts 2019 könnte Eisenbahnunternehmen, die Teil eines vertikal integrierten Unternehmens sind, der Betrieb in anderen Mitgliedstaaten verwehrt werden, solange sie der Kommission nicht stichhaltig nach
weisen können, dass sämtliche Schutzvorkehrungen getroffen wurden, um die für die Schaffung gleicher Wet
tbewerbsbedingungen notwendige rechtliche, finanzielle und operationelle Unabhängigkeit zu garantieren, so dass ein fairer Wettbewerb in ihrem inländischen Markt möglich ist
...[+++].