Im Übrigen entbehrt es hinsichtlich der Zielsetzung, die
Kosteneffizienz des Systems der Grünstromzertifikate zu verbessern, ohne die ' eingegangenen Verpflichtungen ' zu verletzen, nicht einer vernünftigen Rechtfertigung, dass zusätzliche Investitionen berücksichtigt werden, wenn sie vor dem 1. Juli 2013 ausgeführt und in Betrieb genommen wurden, während dies nicht der Fall ist für
Investitionen, die nach diesem Datum ausgeführt und in Betrieb genommen wurden, da die Betreiber im letzteren Fall darüber auf dem L
...[+++]aufenden sind, dass ihre zusätzlichen Investitionen für die Verlängerung der Beihilfe nicht berücksichtigt werden.