Da der Betrag von 125 Euro (der als Grundlage für die übr
igen Mindestbeträge dient) bereits durch die Aufsichtsbehörde angenommen wurde, und angesichts dessen, dass dieser Mindestbetrag in der politischen Pra
xis gut eingehalten wird und die nötigen Wirkungen zeigt, ist es notwendig, darauf zu achten, dass
Gemeinden, die dem System der Aktivierungsabgabe neu beitreten, bei der Festlegung der Abgabebeträge mindestens die bestehenden
...[+++]Mindestnormen berücksichtigen.