(12) Eine systematische Kontrolle aller Stimmabgaben wäre angesichts der fest
gestellten Probleme unverhältnismäßig und zudem schwer durchführbar, da die Mitgliedstaaten keine einheitlichen elektronischen Verfahren anwenden, um die Daten über die tatsächliche Beteiligung der aktiv Wahlberechtigten an den Wahlen zu erfassen und zu speichern; daher sollten die Mi
tgliedstaaten diese Kontrollen ausschließlich in Situationen vornehmen, in denen die Wahrsche
...[+++]inlichkeit einer mehrfachen Stimmabgabe größer ist,