Die Kommission weist darauf hin, dass die in Ziffer 6 der Gemeinschaftsleitlinien auf
geführten typischen Symptome eines Unternehmens i
n Schwierigkeiten lediglich Anhaltspun
kte dafür bieten sollen, wann ein Unternehmen als in Schwierigkeiten betrachtet werden kann, nicht jedoch als Bedi
ngungen aufzufassen sind, die kumulativ erfü ...[+++]llt sein müssen.