Damit ein kohärenter Rahmen entsteht, der die Beteiligung an Programmen vereinfachen sollte, die einen finanziellen Beitrag der Union aus dem Haushal
t von Horizont 2020 erhalten – einschließlich der Beteiligung an Programmen, die vom EIT, gemeinsamen Unter
nehmen oder anderen Strukturen auf der Grundlage von Artikel 187 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) verwaltet werden, und an Programmen, die von den Mitgliedstaaten gemäß Artikel 185 AEUV dur
chgeführt werden –, sollten ...[+++] gemeinsame Regeln gelten.