D
ie Mängel sind von Land zu Land unterschiedlich, jedoch sin
d in einigen Länder ähnliche Probleme festzustellen, u. a. eine falsche oder keine Definition des Begriffs „Hersteller“, unangeme
ssene oder fehlende Strafen bei Zuwiderhandlungen gegen die Richtlinie und fehlender Hinweis darauf, dass die Richtlinie unbeschadet der EU-Vorschriften über die grundlegenden Anforderungen für Sicherheit und Gesundheitsschutz und der besonderen EU-Abfallvorschriften
...[+++] gilt.