Was den Anhan
g II angeht, in dem Stoffe aufgelistet sind, deren Verwendung Einschränkungen unterworfen ist, so halte ich es für richtig, die Struktur dieses Anhangs beizubehalten – ich weiß ja, dass die Berichterstatterin nicht dafür war –, doch auch wenn zum jetzigen Zeitpunkt kein konkreter Stoff aufgeführt ist, bleibt die Tür für künftige S
toffe geöffnet, die auftreten können und bei denen sowohl die Kommission als auch das Parlament durch ihre Zustimmung zum Ausdruck bringen, dass für ihre Verwendung, Herstell
...[+++]ung und Vermarktung bestimmte Einschränkungen erforderlich sind.