4. stellt fest, dass aufgrund des begrenzten Umfangs der Erfahrungen und Daten, über welche die EU
auf dem Gebiet der Stilllegung verfügt, die finanzielle Unterstützung ohne die Möglichkeit der Festlegung einer fina
nziellen Obergrenze beschlossen wurde; stellt fest, dass es noch keine präzisen Bedingungen für die Festlegung von Obergrenzen gab, selbst nachdem die Pläne und Strategien für die Stilllegung erstellt worden waren, was dazu führte, dass über eine weitere finanzielle Unterstützung auf der Grundlage einer stufenweise erfolge
...[+++]nden Einzelfallprüfung entschieden werden musste;