Die chinesische Handelskammer argumentierte, die Ko
mmission könne sich nicht darauf beschränken, die Daten zu verwenden, die von
den EU-Herstellern eingegangen seien, die sich innerhalb der in Erwägungsgrund 112 genannten Frist gemeldet hatten, da manche EU-Hersteller sich möglicherweise lieber nicht manifestiert hätten, weil sie nicht zur
Einbeziehung in die Stichprobe bereit gewesen seien und daher wussten, dass ihre Antwort unbe
...[+++]rücksichtigt bleiben würde.