Diese Tatsachen sind unter ander
em: - dass das Kind stets den Namen der Person getragen hat, von der man sagt,
dass es abstammt, -
dass letztgenannte es immer wie ihr eigenes Kind behandelt hat, -
dass die Person in ihrer Eigenschaft als Vater beziehungsweise Mutter für den Unterhalt und die Erziehung des Kindes gesorgt hat, -
dass das Kind die Person wie seinen Vater beziehungsweise wie seine Mutter behandelt hat, -
dass es als Kind dieser Person von der Familie und
in der Gesellschaft ...[+++]anerkannt wird, - dass die öffentlichen Behörden es als solches ansehen ».