Für jedes der Ausbildungszentren bezeichnet der Generalverwalter ein Personal
mitglied und seinen Stellvertreter unter den Personalmitgliedern der Stufe A des Instituts, damit es von Rechts wegen den Versammlungen aller Ents
cheidungsorgane des Zentrums beiwohnt, die Beschlüsse überprüft und jeden Beschluss, den es als im Gegensatz zu dem allgemeinen Interesse, den gesetzlichen und verordnungsmäßigen Bestimmungen oder zu den Interessen und zur Entwicklung des IFAPME-Netzes betrachtet, nach den durch die Regierung festgelegten Modalitäte
...[+++]n anficht.