werden von den Mitgliedstaat
en bei der oder den Stellen, die den Antragsteller seinen Angaben zufolge verfolgt
oder ihm einen ernsthaften Schaden zugefügt haben, keine Informationen in einer Weise eingeholt,
die diesen Stellen unmittelbar die Tatsache zur Kenntnis bringen würde, dass der betreffende Antragsteller einen Antrag gestellt hat, und die die körperliche Unversehrtheit des Antragstellers
oder der von ihm abhängigen Personen
oder die Freiheit u
...[+++]nd Sicherheit seiner noch im Herkunftsstaat lebenden Familienangehörigen in Gefahr bringen würde.