9. ist der Ansicht, dass die Mitgliedstaaten
bei Steuerbelangen nicht länger an der Praxis festhalten dürfen, bilaterale Verhandlungen zu führen, deren Ergebnisse – aus Sicht der EU, oft aber auch für die betreffen
den Mitgliedstaaten selbst – nicht optimal sind, und dass sie stattdessen unbedingt der Ko
mmission das Mandat erteilen müssen, im Namen der EU Steuerabkommen mit Drittländern ausz
...[+++]uhandeln;