23. legt den Mitgliedstaaten dringend nahe, der Kommission qua
litativ hochwertige Statistiken zu liefern, um sicherzustellen, dass die staatlichen Defizite und die Staats
schulden verglichen werden können; ermutigt
die Kommission, die Qualität der von den Mitgliedstaaten übermittelten Statistiken sorgfältig zu prüfen; fordert die Kommission auf, alle erforderlichen Schritte einschließlich Sanktionsmaßnahmen zu ergreifen, um zu gewährleisten, dass die Mitglie
dstaaten q ...[+++]ualitativ hochwertige, zuverlässige, einheitliche und vergleichbare Statistiken liefern, die alle derzeitigen und künftigen Verbindlichkeiten (wie Renten und Gesundheitsfürsorge) einschließen; fordert die Kommission auf, ihre Arbeit rasch abzuschließen;