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er Gemeinsame Standpunkt sieht nun eine Aufteilung der Mittel auf die einzelnen Programme und in einzelnen Fällen sogar
eine Aufteilung innerhalb
eines Programms vor (z.B. für nichtstaatliche Akteure, für die es derzeit ein gemeinsames Programm mit den Gebietskörperschaften gibt, sodass
eine weitere Aufteilung der Mittel angefordert werden muss, um zu gewährleisten, dass sie auch in Zukunft Mittel in
einer Höhe erhalten, die den jährlichen Mittelzuweisungen der vergangenen Jahre ziemlich gena
...[+++]u entspricht).