Des Weiteren wird im Erlass vorgesehen, dass: - dem im Sektore
nplan im Norden des Standorts einzutragenden Abbaugebiet die folgende zusätzliche Staffelungsvorschrift *S.61 anzuknüpfen ist: "Keine Genehmigung, insofern sie die Abschaffung eines Abschnitts der "rue de Neufvilles" und der entlang dieser Straße liegenden Versorgungsanlagen oder der "route de la pierre bleue" voraussetzt, darf innerhalb dieses Gebiets umgesetzt werden, solange die Umleitungsstrecken der abgeschafften Abschnitte nicht fertiggestellt und betriebsfähig sind und die finanziellen Beteiligungen in Bezug auf die Wiederherstellung der verschiedenen Versorgungsleitung
...[+++]en nicht vom Antragsteller hinterlegt worden sind".