Diese Mitglieder waren daher der Auffassung,
dass der Besitz des Standes in das Ermessen des Gerichtes, das über die Anfechtung einer Anerkennung urteilt,
eingeordnet werden muss. Man sprach sich sogar dafür aus, die Bezugnahme auf den Besitz des Standes ausdrücklich in den Text aufzunehmen. Falls der
Besitz des Standes vorliegt, muss die Anfechtung der Anerkennung ausgeschlossen werden, da andernfalls den Interessen des Kindes ern
...[+++]sthaft geschadet werden könnte.