Für staatliche Beihilfen für den Agrarsektor gilt
auch eine Reihe von allgemeineren Regeln für die Vereinbarkeit von bestimmten
Beihilfen mit dem AEUV, zum Beispiel Ausbildungs
beihilfen (die auch von Verordnung (EG) Nr.800/2008 abgedeckt werden), staatliche
Beihilfen in Zusammenhang mit Risikokapital, staatliche
Beihilfen in Form von Haftungsverpflichtungen und Bürgschaften und staatliche
Beihilfen, die als Ausgleich für die Erbringung öffentlicher Dienstleistungen gewährt
...[+++] werden