31. stellt fest, dass die Pol
itik im Bereich der staatlichen Beihilfen ein integraler Bestandteil der Wettbewerbspolitik ist und dass die Kontrolle staatlicher
Beihilfen Ausdruck der Notwendigkeit ist, für alle im Binnenmarkt tätigen Unternehmen gleiche Wettbewerbsbedingungen zu gewährleisten; begrüßt in diesem Zusammenhang die Bemühungen der Kommission um eine Erhöhung der Transparenz und eine Verstärkung der öffentlichen Rechenschaftspflicht bei den bestehenden Mechanismen staatlicher
Beihilfen; spricht sich für weitere Bemühungen zur Verbesserung der Transparenz in diese
...[+++]m Bereich aus; unterstreicht darüber hinaus die Notwendigkeit klarer Kriterien für die Feststellung des Umfangs der staatlichen Beihilfen;