19. stellt fest, dass die Beihilfepolitik ein fester Bestandteil der Wettbewerbspolitik is
t und die Kontrolle staatlicher Beihilfen der Notwendigkeit Rechnung trägt, gleiche Bedingungen für alle im europäischen Binnenmarkt tätigen Unternehmen aufrechtzuerhalten; wirft in diesem Zusammenhang die Frage auf, in welchem Maß die den Finanzmärkten gewährten staatlichen
Beihilfen zu Wettbewerbsverzerrungen geführt haben; fordert die Ausarbeitung eines unabhängigen Berichts über mögliche Wettbewerbsverzerrungen infolge von staatlichen Eingriffen im Finanzsektor; fordert die Kommission auf, über die vo
...[+++]n den Begünstigten staatlicher Beihilfen bei der Umstrukturierung erzielten Fortschritte zu berichten und für mehr Klarheit in Bezug auf die Rückzahlungen staatlicher Beihilfen und mögliche Sanktionen aufgrund nicht erfolgter Rückzahlungen zu sorgen; fordert die Kommission nachdrücklich auf, genauer anzugeben, welche Umstrukturierungsmaßnahmen bei möglichen Wettbewerbsverzerrungen vorgeschrieben werden, die bezüglich der Rückzahlungsbedingungen zu Unterschieden zwischen den Mitgliedstaaten führen; fordert eine verstärkte Einsicht in die Kriterien für Einziehungen und ihre mittelfristigen Auswirkungen auf die betroffenen Unternehmen;