In der Erwägung, dass auch we
nn diese Empfehlung spät geäussert wurde, es Anlass gibt, sie zu berücksichtigen, damit die Studie so genau wie möglich die Ein- und Auswirkungen des Projekts
in Sachen Lärm und seine Vereinbarkeit mit der Umgebung schätzt, und in dieser Hinsicht möglichst viel Information enthält, die zur Schätzung der Ein- und Auswirkungen bezüglich der Genehmigungsanträge, die ggf. einer solchen Schätzung unterworfen werden, verlangt wird; dass das am 8. Juni 2006 von der Wallonischen Regierung angenommene Projekt des
...[+++]Inhalts der Umweltverträglichkeitsprüfung also mit der von der Arbeitszelle " Lärm" der Generaldirektion der Naturschätze und der Umwelt in ihrem Gutachten vom 4. August 2006 geäusserten Bemerkung ergänzt wird;