Glaubt die Kommission angesichts der Tatsache, d
ass die Achtung der sprachlichen Vielfalt eine der demokratischen und kulturellen Grundlagen der Union darstellt, wie dies in Artikel 22 der Grundrechte-Charta anerkannt wird („Die Union achtet die
Vielfalt der Kulturen, Religionen und Sprachen“)
, und dass es daher gemäß den Werten der Europäischen Union ungerecht wäre, eine Sprache zu diskriminieren, weil sie nicht in dem gesamten Gebiet eines Staates gesprochen wird, nicht, dass die Kommission
...[+++]die Realität dieser Sprachen stärker berücksichtigen sollte?