30. ist gleichzeitig der Ansicht, dass die Verbraucher in die Lage versetzt werden sollten, schutzrechtsv
erletzende Angebote besser zu erkennen, sodass sie entscheiden können, einen bestimmten Kauf nicht zu Ende zu bringen; bedauert, dass der Aktionsplan der Kommission keine Maßnahmen umfasst, die auf die Verbesserung der Fähigkeit der Verbraucher abzielen, schutzrechtswidrige W
aren und Inhalte zu erkennen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, wei
ter die Entwicklung spezieller ...[+++] Instrumente und Leitlinien, evidenzbasierte Prüfungen und die mögliche Einführung eines harmonisierten Systems zur Meldung und Entfernung schutzrechtswidriger Waren und Inhalte zu prüfen, damit Verbraucher und Unternehmen handeln können, wenn sie Opfer einer Täuschung wurden oder unerwünschte Inhalte melden möchten, und zwar auf der Grundlage der Erfahrungen der Kommission und der Europäischen Beobachtungsstelle für Verletzungen von Rechten des geistigen Eigentums, insbesondere im Hinblick auf den Austausch bewährter Verfahren;