(16) Es sollte eine allgemeine Regelung
für die Behandlung spekulativer und missbräuchlicher Eintragungen von Domänennamen erlassen werden, wonach Inhabern älterer Rechte, die
nach nationalem und/oder Gemeinschaftsrecht anerkannt oder festgelegt sind, und Einrichtungen des öffentlichen Rechts eine besondere Vorabregistrierungsfrist ("sunrise period") eingeräumt wird, während der die Registrierung ihrer Domänennamen ausschließlich solchen Inhabern älterer Rechte, die
nach nationalem und/oder ...[+++] Gemeinschaftsrecht anerkannt oder festgelegt sind, sowie Einrichtungen des öffentlichen Rechts vorbehalten ist.